Die TGI ist an den Standorten Nürnberg, Bayreuth und Dresden vertreten. Mit Kerstin J. Thorwart, Dr. Ulrich Graf und Constance Friedlein stehen Ihnen hier erfahrene Spezialisten zu Verfügung.
E-Mail: thorwart@tg-inso.de
Kerstin J Thorwart wurde seit 1991 in über 800 Fällen zum Gutachter, Sequester, Gesamtvollstreckungs und Insolvenzverwalter von mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Arbeitnehmern bestellt. In der Sanierungs- und Insolvenzberatung vertritt sie vorwiegend mittelständische, aber auch international operierende Unternehmen sowie Aktiengesellschaften, Kommunen, Landkreise, Banken und Sparkassen. Kerstin J. Thorwart ist Mitglied im Wustrauer Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V., im Insolvenzforum „Arbeitskreis für Insolvenzrecht“, im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein sowie in der Steuerberaterkammer Thüringen.
Dr. Ulrich Graf ist seit 1993 im Konkurs-/Insolvenzrecht tätig. Er wurde in über 350 Regelverfahren und 400 Verbraucherinsolvenzverfahren zum Verwalter bestellt. Sein Schwerpunkt liegt auf mittelständischen Produktions-, Handels - und Dienstleistungsbetrieben, mit bis zu 350 Mio. € Jahresumsatz und 400 Beschäftigten. Übertragene Sanierungen aus laufenden Insolvenzverfahren sind ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Sanierungen und Restrukturierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens hat Dr. Ulrich Graf gleichfalls in vielen Fällen erfolgreich umgesetzt. Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird Dr. Ulrich Graf von mehreren Gerichten als Zwangsverwalter und Testamentsvollstrecker bestellt. Im Bereich der Zwangsverwaltung betreut er umfangreiche Immobilienbestände. Verfahren mit 115 Gewerbeimmobilien und einer Nutzfläche von 100.000 qm sind von ihm abgewickelt worden. Dr. Ulrich Graf hat an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt. Besonders hervorzuheben ist das von ihm verfasste Kapitel „Insolvenzanfechtung“ im „Anwaltshandbuch Insolvenzrecht“.
Constance Friedlein studierte an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg. Im Jahr 1997 schloss sie das zweite Staatsexamen ab und wurde am Landgericht Bayreuth als Anwältin zugelassen. Constance Friedlein begann ihre berufliche Laufbahn 1997 in der Kanzlei Lampert & Dr. Graf in Bayreuth. Seit 2002 wurde sie in über 500 Fällen zum Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren als auch zum Gutachter und Insolvenzverwalter von kleineren mittelständischen Unternehmen bestellt. Ihr Spezialgebiet sind alle anfallenden insolvenzarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Hier bringt sie ihre Kenntnisse als Fachanwältin für Arbeitsrecht sowohl in die Insolvenzabwicklung als auch in die Beratung ein. Constance Friedlein ist Mitglied im Bayreuther Anwaltverein und gehörte 10 Jahre dem Vorstand an. Weiterhin ist sie Mitglied der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.
TGI Insolvenzverwaltungen
Rathenaustraße 7